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Nachlasskonkurs

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Ueberschussberechtigung

Rechtsgebiet:
Nachlasskonkurs
Stichworte:
Nachlasskonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Was nach Ausrichtung der Vermächtnisse übrigbleibt, wird

  • den gesetzlichen Erben im Verhältnis ihrer Erbanteile ausgerichtet;
    • bei Annahmeverweigerung: Anwachsung an die Miterben;
    • bei Annahmeverweigerung auch der Miterben: Anbietung an weitere gesetzliche Erben
    • eventualiter: Angebot an das Gemeinwesen (ZGB 573 Abs. 2).
  • nicht eingesetzten Erben ausbezahlt, weil deren Ausschlagung endgültig ist

Die Erwerber des Konkursüberschusses haften nicht für Schulden des Erblassers.

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