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Nachlasskonkurs

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Nachlasskonkurs und Auslöser

Rechtsgebiet:
Nachlasskonkurs
Stichworte:
Nachlasskonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachlasskonkurs auslösende Tatbestände

Verschiedene Tatbestände führen zum Nachlasskonkurs:

  • Ausgeschlagene Erbschaft
    • Ausschlagung aller nächsten gesetzlichen Erben
  • Überschuldete Erbschaft
    • Überschuldete Erbschaft, deren Ausschlagung zu vermuten ist
    • eine Erbschaft, in deren amtlicher Liquidation sich die Ueberschuldung erwiesen hat.

Gesetzestexte

Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis

Kognition der Ausschlagungsbehörde

Der nach ZGB 570 zuständige Richter hat die Ausschlagungserklärung entgegenzunehmen und zu protokollieren, ohne dass er befugt wäre, die Gültigkeit bzw. Rechtzeitigkeit der ihm eingereichten Ausschlagungserklärung zu überprüfen.

Der Richter ist nur ausnahmsweise befugt, die Gültigkeit der Ausschlagungserklärung zu prüfen, nämlich dann wenn:

  • die Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis
    • offensichtlich ist;
    • anerkannt ist;
  • an die Ausschlagungserklärung weitere Massnahmen anschliessen wie
    • Erbscheinausstellung
    • konkursamtliche Nachlassliquidation.

Aus der Protokollierung der Ausschlagungserklärung alleine kann nicht auf deren Rechtsbeständigkeit oder eine offensichtliche Ueberschuldung der Erbschaft geschlossen werden.

Kognition des Konkursrichters

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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